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专利摘要:
公开号:WO1989002234A1 申请号:PCT/DE1988/000547 申请日:1988-09-06 公开日:1989-03-23 发明作者:Peter Hartwein;Gottfried Voigt 申请人:Braun Aktiengesellschaft; IPC主号:A47K1-00
专利说明:
[0001] Gehäuse zur Aufnahme von Geräten zur Mund- und Zahnpflege [0002] Die Erfindung geht aus von einem Gehäuse nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Aus der DE-Al 32 46 048 ist bereits ein Gehäuse zur Aufnahme von Geräten zur Mund- und Zahnpflege bekannt, das einen Innenraum aufweist, welcher einen herausnehmbaren Einsatz aufnimmt. In dem Einsatz sind eine Anzahl von Kammern zur Aufnahme der Geräte vorgesehen. Ein von einer Staubschutzstellung- in eine Offenstenung um eine Drehachse -schwenkbares Element dient zum Schutz der Geräte gegen Verschmutzung. Dieses bekannte Gehäuse weist jedoch verschiedene Nachteile auf. [0003] Dadurch, daß das schwenkbare Element als nach vorne offene Haube ausgebildet ist, sind die in dem Einsatz untergebrachten Geräte nur ungenügend gegen Verunreinigung geschützt. Insbesondere in solchen Fällen, in denen das Gehäuse an der Wand des Badezimmers befestigt ist, sind die Geräte vor allem für kleine Personen, so zum Beispiel Kinder, nur schlecht entnehmbar. Darüber hinaus sind die üblicherweise an den Geräten angebrachten Farbmarkierungen zur Unterscheidung der einzelnen, im wesentlichen gleich aussehenden, aber für verschiedene Benutzer bestimmten Geräte nur schlecht er¬ kennbar, so daß in aller Regel zunächst das falsche Gerät dem Ein¬ satz entnommen wird. Weiterhin sind das Gehäuse und der Einsatz nicht sonderlich gut für eine Reinigung mit der Hand geeignet. Ein Ablauf für das beispielswe se von einer Aufsteckbürste für eine elektrische Zahnbürste oder einer Spritzdüse einer elektrischen Munddusche nach Gebrauch abtropfende Wasser ist nicht vorgesehen. Ebenso findet keine Luftzirkulation durch den Innenraum des Gehäu¬ ses und den Einsatz zur Begünstigung des Trocknungsvorganges der Zahnbürsten statt. Schließlich mangelt es dem bekannten Gehäuse an einer geschlossenen und gefälligen sowie funktionellen Formgebung, die das ästhetische Empfinden des Benutzers anspricht. Aus der DE-Al 33 12 451 ist ein weiteres Gehäuse bekannt, bei dem die Geräte zur Mund- und Zahnpflege in Aufnahmeöffnungen einer Bo¬ denplatte des Gehäuses eingesetzt werden. Die Geräte sind nicht nur äußeren Verschmutzungen ungeschützt ausgesetzt, sondern ver¬ schmutzen ihrerseits durch herabtropfendes Wasser, welches zum Beispiel mit Mundpflegemitteln oder Zahnpasta vermischt ist, die Gehäuseoberf1äche. [0004] Schließlich zeigt die DE-Al 26 51494 ein Gerät zur Mundhygiene, bei dem die Spritzdüsen in entsprechenden Ausnehmungen in einem Seitenwandbereich des Gehäuses aufrecht und im wesentl chen unge¬ schützt angeordnet sind. Dieses Gehäuses ist aufgrund der speziel¬ len Konstruktion nur sehr schlecht zu reinigen, die Geräte zur Mund- und Zahnpflege sind einer Verunreinigung durch äußere Ein¬ flüsse praktisch ungeschützt ausgesetzt. Auch dieses Gehäuse ent¬ spricht in seiner Gestaltung nicht den Anforderungen an Funktio¬ nalität verbunden mit gefälligem Aussehen. [0005] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die geschilderten Nach¬ teile bekannter Gehäuse zur Aufnahme von Geräten zur Mund- und Zahnpflege zu vermeiden. Insbesondere sollen die Geräte weitest¬ gehend gegen eine Verschmutzung durch äußere Einflüsse geschützt, aber beim Herausnehmen dennoch gut erkennbar und zugänglich sein unter der Randbedingung eines geschlossenen und gefälligen Auf¬ baues des Gehäuses. Diese Aufgabe wird durch ein Gehäuse mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. [0006] Dadurch, daß das Element als im wesentlichen ebener Gehäusedeckel ausgebildet ist, der den Innenraum in der Staubschutzstellung ab¬ deckt und daß das Element und der Einsatz über wenigstens ein He¬ belgetriebe in Verbindung stehen, wobei das Hebelgetriebe die Schwenkbewegung des Elements in eine Hubbewegung des Einsatzes um¬ setzt, sind die im Einsatz aufbewahrten Geräte in der Staubschutz¬ stellung -des Elements sehr gut gegen Verschmutzung geschützt. In der Offenstellung des Elements w rd der Einsatz über das Hebelge¬ triebe aus dem Innenraum des Gehäuses teilweise herausgefahren, so daß die aus dem Einsatz zum Teil herausragenden Geräte sehr gut sichtbar und greifbar sind. Das Gehäuse weist einen geschlossenen, gefälligen Aufbau auf und erklärt seine Funktion von selbst. Da¬ durch, daß das Hebelgetriebe aus einem am Element angeordneten He¬ belarm besteht, der mit einem Hebel am im Gehäuse geradgeführten Einsatz in Verbindung steht, werden einfache, konstruktive Mittel zur Verwirklichung des Hebelgetriebes* angegeben. Der am Element angeordnete Hebelarm führt beim Öffnen oder Schließen des Elements eine Schwenkbewegung aus, die über eine Verbindung mit einem Hebel am geradgeführten Einsatz in eine Hubbewegung des Einsatzes umge¬ setzt wird. Dadurch, daß der Hebelarm im Bereich der der Drehachse zugewandten Hälfte des Gehäusedeckels oberhalb der Drehachse ange¬ ordnet ist, sind die Geräte im Einsatz gut zugänglich, wenn sich das Element in der Offenstellung befindet. Die Maßnahme, den He¬ belarm als insbesondere teilkreisförmige Wand auszubilden, deren vom Element abgewandtes Ende von einem zylindrischen Stift durch¬ setzt ist, verleiht dem Hebelarm die erforderliche Stabilität und macht den durch Spritzgießen hergestellten Gehäusedeckel dennoch mittels einfacher Spritzgußformen herstellbar. Vorteilhaft erweist sich, daß am Kopfende des Einsatzes in. einem mittleren Bereich zwischen den Kammern eine Trägerwand vorgesehen ist, die über einen Teilbereich zwei einander gegenüberliegende langlochartige Einschnitte aufweist. Durch diese Maßnahme ist eine einfädle Ver¬ bindung zwischen dem Element und dem Einsatz möglich. Die Ausge¬ staltung, den Einsatz mit. vier Kammern zu versehen, wobei jeweils zwei Kammern über eine Mittelwand als Zweiergruppe unmittelbar an- einandergrenzen und die beiden Zweiergruppen durch einen Spalt zu trennen, bietet den Vorteil eines geschlossenen, formschönen Auf¬ baus des Einsatzes und stellt gleichzeitig den für den Hebelarm erforderlichen Bewegungsspiel aum zur Verfügung. Dadurch, daß die Trägerwand auf dem Stift kraftschlüssig aufliegt, wird eine sehr einfache Verbindung zwischen dem Element und dem Einsatz ange¬ geben. Die Aufwärtsbewegung beim Öffnen des Elements wird durch den am Element angeordneten, unter die Trägerwand greifenden He¬ belarm bewirkt, die Abwärtsbewegung führt der Einsatz aufgrund des Einflusses der Schwerkraft vorzugsweise ohne Einsatz einer Zwangs- bzw.Formschlußverbindung aus. Die Maßnahme, den Einsatz unterhalb der Trägerwand rand- und bodenseitig offen zu gestalten, ermöglicht ein einfaches Herausnehmen fles Einsatzes aus dem Gehäu¬ se beispielsweise zu Reinigungszwecken. Dadurch, daß der Einsatz in einem Bodenbereich der Kammern Durchbrechungen aufweist, wird der Trocknungsprozeß der Geräte zur Mund- und Zahnpflege zum Zwecke einer hygienischen Aufbewahrung insofern begünstigt, als an diesen Geräten nach Gebrauch haftende Flüssigkeit die jweilige Kammer verlassen kann. Dadurch, daß das Gehäuse im bodenseitigen Bereich einer Gehäusewand eine Öffnung aufweist, wobei über die Höhe der Öffnung im Innenraum unterhalb des Einsatzes eine schiefe Ebene mit einer zur Öffnung hinweisenden Neigung angeordnet ist, wird das aus den Kammern abtropfende Wasser aus dem Gehäuse her¬ ausgeleitet und führt zu keinen Funktionsbeeinträchtigungen von eventuell im Gehäuse angeordneten weiteren, insbesondere elek¬ trischen Elementen, darüber hinaus ist ein derart ausgestaltetes Gehäuse äußerst leicht zu reinigen. Schließlich wird hierdurch in Verbindung mit der Maßnahme, zwischen dem Element in der Staub¬ schutzstellung und Gehäuseseitenwänden wenigstens einen schmalen Schlitz vorzusehen, für eine optimale Luftzirkulation durch die Öffnung in der Gehäusewand, die Durchbrechungen in dem Boden¬ bereich der Kammern und den Schlitz zwischen dem Element und Ge¬ häuseseitenwänden gesorgt, wodurch eine Trocknung der Geräte in den Kammern erheblich begünstigt wird. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung des einzigen, in den Figuren dargestellten Ausfüh¬ rungsbeispiels. [0007] Es zeigen: [0008] Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Gehäuse entlang der Linie II-II der Fig. 4 mit dem Element in der Staubschutz¬ stellung, [0009] Fig. 2 einen Längsschnitt durch dls Gehäuse entlang der Linie II-II der Fig. 4 mit dem Element in der Offenstenung, [0010] Fig. 3 einen Längsschnitt durch das Gehäuse entlang der Linie III-III der Fig. 4 mit dem Element in der Staubschutz¬ stellung und [0011] Fig. 4 einen Querschnitt durch das Gehäuse entlang der Linie IV-IV der Fig. 1. [0012] In den Figuren ist mit der Bezugsziffer 10 ein Gehäuse bezeichnet, welches einen Innenraum 14 aufweist, in dem ein Einsatz 16 ange¬ ordnet ist. In dem Einsatz 16 befinden sich mehrere Kammern 18 zur Aufnahme von Geräten zur Mund- und Zahnpflege, im vorliegenden Beispiel zur Aufnahme einer Aufsatzzahnbürste 12 für eine nur par¬ tiell dargestellte elektrische Zahnbürste 60. Gleichwohl können in den Kammern 18 auch Spritzdüsen für elektrisch betriebene Mund¬ duschen oder andere für die Mund- bzw. Zahnpflege erforderliche Zubehörteile untergebracht werden. Die Geräte sind in der Regel mit einem Farbring 62 gekennzeichnet, um eine Unterscheidung von mehreren, ansonsten beispielsweise identischen Zahnbürstenaufsätze zu erleichtern, so daß unbeabsich¬ tigte Verwechslungen ausgeschlossen sind. Das zum kopfseitigen En¬ de geöffnete Gehäuse 10 ist mit einem Element 20 versehen, welches im vorliegenden Ausführungsbe spiel als im wesentlichen ebener Ge¬ häusedeckel ausgebildet ist. Dieses Element 20 ist um eine Dreh¬ achse 32 von einer Staubschutzstellung 22 (Fig. 1) in eine Offen- stellung 24 (Fig. 2) schwenkbar. Am Element 20 ist ein Hebelarm 26 in einem Bereich oberhalb der Drehachse 32 vorgesehen. Dieser He¬ belarm 26 steht als teilkreisförmige Uand senkrecht auf dem Ele¬ ment 20 und weist an seinem vom Element 20 abgewandten Ende einen zylindrischen Stift 34 auf, dessen Längsachse parallel zur Dreh¬ achse 32 verläuft. Die teilkreisförm ge Wand des Hebelarms 26 greift durch einen langlochartigen Einschnitt 40 einer Trägerwand 38, welche an einem Kopfende des Einsatzes 16 zwischen den Kammern 18 vorgesehen ist. Eine Unterseite der Trägerwand 38 liegt auf dem Stift 34 auf. Der geschl tzte Bereich der Trägerwand 38 bildet einen Hebel 28,. der mit dem Hebelarm 26 in kraftschlüssiger Ver¬ bindung steht, so daß der Hebelarm 26 und der Hebel 28 insgesamt als ein Hebelgetriebe 30 wirken. Natürlich ist es auch möglich und in bestimmten Fällen vorteilhaft, zwei Hebelgetriebe 30 vorzu¬ sehen, die dann insbesondere in den beiden Seitenbereichen von Element 20 und Einsatz 16 angeordnet sind. Insbesondere für einen im Querschnitt nicht quadratischen, sondern rechteckigen Einsatz, bei dem alle Geräte in in einer Reihe angeordneten Kammern 18 un¬ tergebracht sind, erweist sich der Einsatz zwei Hebelgetrieben 30 als sinnvoll. [0013] Wird das Element 20 von der Staubschutzstellung 22 in die Offen- stellung 24 um die Drehachse 32 verschwenkt, so beschreibt der Stift 34 eine kreisbogenförmige Bahnkurve. Diese kreisförmige Bahnkurve des Stifts 34 wird in eine Linearbewegung, insbesondere in eine vertikale Hubbewegung des in dem Gehäuse 10 geradgeführten Einsatzes 16 umgesetzt, wobei der Stift 34 an der Unterseite der Trägerwand 38 in horizontaler Richtung entlanggleitet. In der Offenste!!ung 24 ragt der Einsatz 16 um ein gewisses Maß aus dem Innenraum 14 des Gehäuses 10 heraus. Da die Kammern 18 des Ein¬ satzes 16 eine geringere Tiefe als die in ihnen aufbewahrten Gerä¬ te aufweisen, sind die Geräte bzw. die Farbringe 62 nach -dem Öff¬ nen des Elements 20 von dem Benutzer problemlos zu erkennen und leicht herauszunehmen. In der Staubschutzstellung 22 des Elements 20 bildet das gesamte Gehäuse 10 efhe geschlossene, formschöne Einheit, wobei die in den Kammern 18 aufbewahrten Geräte gegen Verschmutzung von außen vollständig geschützt sind. Durch Rast¬ mittel 56 ist das Element 20 in der Offenstenung 24 gegebenen¬ falls festlegbar bzw. feststellbar. [0014] Die im Falle der Verwendung nur eines einzigen Hebelgetriebes 30 in einem mittleren Bereich 36 zwischen den Kammern 18 angeordnete Trägerwand weist zwei einander gegenüberliegende langlochartige Einschnitte 40 über einen Teilbereich auf. Tatsächlich steht lediglich einer der Einschnitte mit dem Hebelarm 26 in Verbindung, der zweite Einschnitt 40 kommt jedoch dann zum Tragen, wenn der Einsatz 16 nach einem Herausnehmen aus dem Gehäuse 10 und um 180° um seine Längsachse gedreht wieder in das Gehäuse 10 einge¬ setzt wird. [0015] Damit der Einsatz 16 beispielsweise zum Reinigen einfach heraus¬ nehmbar ist, ist der Einsatz 16 unterhalb der Trägerwand 38 rand- und bodenseitig offen gestaltet. Insbesondere weist der Einsatz 16 vier Kammern 18 auf, wobei jeweils zwei Kammern über eine Mittel- wand 52 als Zweiergruppen unmittelbar aneinandergrenzen und die beiden Zweiergruppen durch einen Spalt 54 getrennt sind. Beim Ein- setzen des Einsatzes 16 in den Innenraum 1 des Gehäuses wird der Hebelarm 26 einschließlich des Stiftes 34 durch die gesamte Länge des Spaltes 54 hindurchgeführt, bis die tei kreisförmige Wand des Hebelarmes 26 den Einschnitt 40 durchgreift und die Trägerwand 38 auf dem Stift 34 zu liegen kommt. [0016] Beim Schließen des Elementes 20 führt der Stift 34 eine rückläufi¬ ge Bewegung auf seiner Kreisbahn aus, der der Einsatz 16 aufgrund des Einflusses der Schwerkraft unmittelbar folgt. Natürlich ist auch eine zwangsgeführte Abwärtsbewegung denkbar. In der Staub¬ schutzstellung 22 des Elementes 20 wird der Einsatz 16 entweder durch den Stift 34 oder durch an den'Innenwänden des Gehäuses 10 angeordnete Widerlagern 64 gehalten. [0017] In Bodenbereichen 42 der Kammern 18 des Einsatzes 16 sind Durch¬ brechungen 44 vorgesehen, welche ein Abfließen bzw. Abtropfen von Flüssigkeit von den benutzten Geräten erlauben. In einer Gehäuse¬ wand 46, bevorzugt in einer Gehäuserückwand, ist in einem unteren Teilabschnitt eine Öffnung 48 vorgesehen, wobei über wenigstens die Höhe der Öffnung 48 im Innenraum 14 des Gehäuses 10 unterhalb des Einsatzes 16 eine Wand als schiefe Ebene 50 angeordnet ist. Die aus dem Einsatz 16 abtropfende Flüssigkeit fällt auf die schiefe Ebene 50, die zur Öffnung 48 geneigt ist und fließt über diese schiefe Ebene 50 hinab aus dem Gehäuse 10 heraus. Durch die größere Öffnung 48 ist diese schiefe Ebene 50, falls überhaupt er¬ forderlich, leicht zu reinigen. [0018] Das Element 20 liegt in der Staubschutzstellung 22 nicht herme¬ tisch dicht auf dem Oberrand des Gehäuses 10 auf, so daß zwischen der Unterkante des Elements 20 und der Oberkante des Gehäuses schmale Schlitze 58 vorhanden sind, deren Weite durch Ausnehmungen in den Gehäuseseitenwänden gegebenenfalls variierbar ist. Durch diese Schlitze 58 ist in Verbindung mit der Öffnung 48 und den Durchbrechungen 44 für eine ausreichende Luftzirkulation gesorgt, die den Trocknungsvorgang der im Einsatz aufbewahrten Geräte be¬ günstigt. Durch die geringe Weite der Schlitze 58 wird einer Ver¬ schmutzung der Geräte durch äußere Einflüsse kein Vorschub ge¬ leistet. [0019] Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, es sind andere Ausführungsformen beispielsweise eines oder mehrerer Hebelgetriebe oder des Einsatzes denkbar. So können zum Beispiel der oder die Hebelarme 26 stabförmig ausgebildet und gelenkig am Element 20 befestigt sein*. Beim Hochklappen des Ele¬ ments 20 in die Offenposition 24 legen sich der oder die Hebelarme an die Unterseite des Elements 20 an. Auch Zahnstangenantriebe oder ähnliches führen aus dem Rahmen der Erfindung nicht heraus. Natürlich ist auch die Gestaltung des Einsatzes 16 variierbar und an das jeweils zum Einsatz gelangende Getriebe anpaßbar.
权利要求:
Claims- 10 -Patentansprüche 1. Gehäuse mit den Merkmalen a) das Gehäuse (10) dient zur Aufnahme von Geräten zur Mund- und Zahnpflege; b) das Gehäuse (10) weist einen Innenraum (14) mit einer Öff¬ nung auf; c) der Innenraum (14) nimmt einen herausnehmbaren Einsatz (16) auf; d) in dem Einsatz (16) sind eine Anzahl von Kammern (18) zur Aufnahme der Geräte vorgesehen;* e) ein Element (20) ist von einer Staubschutzstellung (22) in eine Offenstellung (24) um eine Drehachse (32) schwenkbar gekennzeichnet durch die Merkmale f) das Element (20) ist als im wesentlichen ebener Gehäuse¬ deckel ausgebildet, der den Innenraum (14) in der Staub¬ schutzstellung (22) abdeckt; . g) das Element- (20) und der Einsatz (16) stehen über we¬ nigstens ein Hebelgetriebe (30) in Verbindung; h) das Hebelgetriebe (30) setzt die Schwenkbewegung des Ele¬ mentes (20) in eine Hubbewegung des Einsatzes (16) um. 2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das He¬ belgetriebe (30) aus wenigstens einem am Element (20) angeord¬ neten Hebelarm (26) besteht, der mit wenigstens einem Hebel (28) am im Gehäuse (10) geradgeführten Einsatz (16) in Verbin¬ dung steht. 3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der He¬ belarm (26) im Bereich der der Drehachse (32) zugewandten Hälfte des Elements (20) angeordnet ist. 4. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelarm (26) als insbesondere teilkreisförmige Wand aus¬ gebildet ist, deren vom Element (20) abgewandtes Ende von einem zylindrischen Stift (34) durchsetzt ist. 5. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß an einem Kopfende des Einsatzes (16) in einem Bereich (36) eine Trägerwand (38) vorgesehen • ist, die über einen Teilbereich wenigstens einen, bevorzugt zwei ein¬ ander gegenüberliegende, langlochartige Einschnitte (40) auf¬ weist. * 6. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Einsatz (16) vier Kammern (18) aufweist, wobei jeweils zwei Kammern (18) über eine Mittelwand (52) als Zweiergruppe unmittelbar aneinandergrenzen und die beiden Zweiergruppen durch einen Spalt (54) getrennt sind. 7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß die Trägerwand (38) auf einem Stift (34) kraft¬ schlüssig aufliegt. 8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeich¬ net, daß der Einsatz (16) unterhalb der Trägerwand (38) rand- und bodenseitig offen ist. 9. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß der Einsatz (16) in einem Bodenbereich (42) der Kammern (18) Durchbrechungen (44) aufweist. 10. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß das Gehäuse (10) im bodenseitigen Bereich einer Gehäusewand (46) eine Öffnung (48) aufweist, wobei we¬ nigstens über die Höhe der Öffnung (48) im Innenraum (14) un¬ terhalb des Einsatzes (16) eine schiefe Ebene (50) mit einer zur Öffnung (48) hinweisenden Neigung angeordnet ist. 11. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,- dadurch gekennzeichnet, daß zwischen -dem Element (20) in der Staub¬ schutzstellung (22) und Gehäuseseitenwänden des Gehäuses (10) wenigstens ein schmaler Schlitz (58) vorgesehen ist. 12. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß das Hebelgetriebe (30) aus zwei am Element (20) angeordneten Hebelarmen besteht, die jeweils mit einem in den Seitenbereichen des Gehäuses .(10) angeordneten Hebel (28) in Verbindung stehen.
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